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Was ist eine Umschulung?

Wer bereits eine Berufsausbildung absolviert hat und nicht mehr in seinem aktuellen Job arbeiten möchte, denkt möglicherweise über eine Umschulung nach. Dabei handelt es sich um eine Art zweite Ausbildung, die neues Wissen vermittelt und den Branchenwechsel erleichtert. Die Umschulung gehört zu den Weiterbildungen bzw. zur Erwachsenenbildung.

Wie lange dauert eine Umschulung?[1]

Über ein bis dreieinhalb Jahre kann sich eine Umschulung erstrecken. Meist sind es rund zwei Jahre. Die Dauer der Umschulung richtet sich unter anderem nach der eigentlichen Zeit, die eine Ausbildung in dem gewünschten Beruf in Anspruch nimmt. Häufig beansprucht die Umschulung dann ein Drittel weniger Zeit. Je nachdem, welche Erfahrungen und Fähigkeiten die Umzuschulenden aus ihrem letzten Beruf mitbringen, kann eine Umschulung auch verkürzt werden.

Warum ist eine Umschulung sinnvoll?[1]

Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig. Die Welt befindet sich im Wandel der Digitalisierung. Immer mehr Maschinen übernehmen Arbeiten, die zuvor die Menschen erledigt haben. Dadurch gehen Arbeitsplätze verloren, es werden aber auch ganz neue Stellen geschaffen. Strukturen verändern sich.

Doch nicht nur die Welt wandelt sich, selbst die Menschen entwickeln sich weiter, finden neue Interessen und Freude an Arbeiten, die sie zuvor gar nicht kannten. Kaum eine Person bleibt sein komplettes Arbeitsleben bei einem Unternehmen und viele wechseln sogar die Branche. Umschulungen helfen bei dieser Neuorientierung. Mehr Fachkräfte werden ausgebildet.

Welche Arten von Umschulungen gibt es?

Oftmals wird angenommen, dass eine Umschulung schulisch stattfindet. Jedoch lassen sich bei der Masse an Angeboten auch Berufe finden, die beispielsweise mit einem praktischen Umschulungsteil belegt sind. Ein gutes Beispiel ist der Lokführer. Wer sich zum Lokführer umschulen lässt, hat einen schulischen und einen praktischen Teil seiner Umschulungszeit. Umschulungen können sowohl Vollzeit als auch Teilzeit absolviert werden. Ob dieses Angebot zur Verfügung steht, entscheidet der Bildungsträger.

Folgende Umschulungsarten können Interessenten finden:

  1. Schulische Umschulung: Berufsfachschulen bieten Umschulungen an, die rein schulisch stattfinden. Oftmals angeschlossen sind diesen Angeboten Praktika.
  2. Betriebliche Umschulung: Gleichzusetzen wir in der Ausbildung, wird die betriebliche Umschulung in einem Betrieb und in der Berufsschule absolviert. In diesem besonderen Fall kann es sogar dazu kommen, dass ein Gehalt gezahlt wird.
  3. Überbetriebliche Umschulungen: Diese werden von den Bildungsträgern angeboten. Praktische Fertigkeiten werden in Übungsfirmen oder Werkstätten vermittelt.[2]

Wie kann eine Umschulung finanziert werden?[3]

Umschulungen werden zum Beispiel von der Rentenversicherung, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert und finanziert. Dies hängt mit der Art und dem Grund der Umschulung zusammen. Ist der gesundheitliche Zustand die Motivation für die Neuorientierung, kann eine bis zu zweijährige Umschulung beispielsweise vom Jobcenter, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen werden.

Bei einer betrieblichen Umschulung wird ein Ausbildungsgehalt bezahlt, welches die Kosten decken soll. Während die Agentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein schulische Umschulungen finanziert. Achtung: Anträge müssen gestellt und geprüft werden. Unter anderem kann es rund zwei Jahre dauern, bis dann eine Umschulung stattfinden kann.

Eine schulische Weiterbildung kann außerdem in Eigeninitiative gestartet werden. Allerdings ist es hierbei häufig nötig, die Kosten selbst zu tragen.

Kann man eine Umschulung auch ohne vorherige Berufsausbildung machen?

In der Einleitung dieses Artikels wurde bereits erwähnt, dass eine Umschulung möglicherweise beim Wunsch eines Berufswechsels sinnvoll ist. Dabei ist eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung förderlich, jedoch seit geraumer Zeit kein Kriterium mehr. Auch ohne eine vorherige Erstausbildung ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich eine Umschulung zu machen. Welche Kriterien das sind, entscheidet der Bildungsträger, der die Umschulung durchführt. Die Grundlage dafür stellt das Gesetz § 81 Abs. 2 SGB III dar. Es besagt unter anderem, dass eine Umschulung ohne eine Erstausbildung nur möglich ist, wenn der Teilnehmer drei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann. Mehr Informationen dazu, können bei der ARGE eingeholt werden.[4]


[1] de.wikipedia.org/wiki/Umschulung

[2] www.fortbildung24.com/ratgeber/umschulungsmoeglichkeiten/

[3] karrierebibel.de/umschulung/

[4] steinmueller-bildungszentrum.de/magazin/umschulung/foerderungen-vorraussetzungen-ansprueche/

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