Was möchten Sie finden?
< Alle Themen
Drucken

Gründe und Arten einer Umschulung

Um sich beruflich neu zu orientieren und weiterzuentwickeln, entscheiden sich viele Menschen für eine Umschulung. In der Regel haben sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und möchten schließlich die Branche wechseln. Als Quereinsteiger ist es nicht immer einfach, Fuß zu fassen. Daher bietet eine Umschulung die Möglichkeit, eine bessere Basis zu schaffen.[1]

8 gute Gründe für eine Umschulung

Die Gründe, sich für eine Umschulung zu entscheiden, können sehr vielseitig sein. Hinter jedem Entschluss steckt eine andere Motivation und der Mensch sollte sich in seiner Weiterentwicklung nicht aufhalten lassen.

8 gute Gründe für eine Umschulung:

  1. Der ehemalige Job ist aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls körperlich nicht mehr möglich.
  2. Altersbeschwerden machen den derzeitigen Beruf unmöglich.
  3. Persönliche Unzufriedenheit mit dem aktuellen Aufgabengebiet kann Grund für eine Umschulung sein.
  4. Fehlende Möglichkeiten, sich im aktuellen Job weiterzuentwickeln, fördern ebenfalls die Entscheidung zu einem Branchenwechsel.
  5. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt kann für eine Umschulung sprechen.
  6. Finanzielle Aspekte können ebenfalls der Grund für eine Neuorientierung sein.
  7. Die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit kann neue Interessensgebiete wecken und den Wunsch einer beruflichen Veränderung fördern.
  8. Eine berufliche Auszeit (beispielsweise durch Elternzeit), erschwert den Wiedereinstieg in den alten Job oder macht ihn unmöglich.

Welche Arten der Umschulung gibt es?

Es wird zwischen der schulischen, betrieblichen und der außerbetrieblichen Umschulung unterschieden.

Bei der betrieblichen Umschulung ist der Ablauf ähnlich wie bei einer Berufsausbildung. Der Umschüler muss sowohl im Unternehmen mitarbeiten als auch die Berufsschule besuchen. Diese Art der Umschulung richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz. Am Ende der Umschulung steht der Gesellenbrief oder die Abschlussprüfung einer zuständigen Kammer. Es gibt eine Ausbildungsvergütung vom Betrieb.

Bei der außerbetrieblichen Umschulung richtet man sich nicht nach dem Berufsbildungsgesetz. Bildungsträger ist beispielsweise das Institut für Berufliche Bildung. Neben theoretischem Wissen wird auch hier Praxiserfahrung vermittelt. Dies geschieht in Lehrwerkstätten oder Übungsfirmen.

Bei der schulischen Umschulung wird das meiste Wissen an einer Berufsschule im Unterricht vermittelt. Begleitende Praktika sind möglich, aber nicht Pflicht. In der Regel erfolgt hierbei keine Vergütung, durch das oder die Unternehmen und es werden Schulungsgebühren fällig.


[1] zvoove.com/was-ist/umschulung

Inhaltsverzeichnis